TEIL 0 – ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN (B2C & B2B)
Artikel 1 – Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Transaktionen und Vereinbarungen zwischen HeWa Solutions (im Folgenden „HeWa Solutions“) und seinen Kunden, bestehend aus Geschäftskunden (Großhandel) und Verbrauchern.
1.2 Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich festgehalten und von HeWa Solutions bestätigt wurden.
1.3 Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich abgelehnt, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich von HeWa Solutions akzeptiert wurden.
1.4 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Artikel 2 – Definitionen
2.1 Großhandel: HeWa Solutions, ein Großhandelslieferant von Produkten und Dienstleistungen in der Heizungs- und Installationsbranche.
2.2 Gewerblicher Kunde: jede juristische oder natürliche Person, die in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes handelt und Produkte oder Dienstleistungen von HeWa Solutions bezieht.
2.3 Verbraucher: jede natürliche Person, die Produkte oder Dienstleistungen von HeWa Solutions für persönliche Zwecke außerhalb eines geschäftlichen Kontexts bezieht.
2.4 Zertifizierungsanforderungen: Dokumente wie BRL100, BRL200 und F-Gas-Zertifikate, die für den Kauf bestimmter Produkte wie Klimaanlagen erforderlich sind.
2.5 Interner Kurs: eine von HeWa Solutions organisierte obligatorische kostenlose Schulung für Installateure, um für die Arbeit mit bestimmten Marken oder Produkten qualifiziert zu werden, falls zutreffend.
Artikel 3 – Identität des Unternehmers
Name: HeWa Solutions (Teil der Macon Trading Group B.V.)
Adresse: Handelsweg 18, 7461 JK Rijssen, Niederlande
Handelskammer: 88308162
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: NL864573819B01
E-Mail: [email protected]
Telefon: +31 (0)85 060 8876
Artikel 4 – Anwendbarkeit
4.1 Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Verträge und Lieferungen von HeWa Solutions, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
4.2 Bei Widersprüchen zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und etwaigen Sonderbedingungen haben die Sonderbedingungen Vorrang.
4.3 Mit der Aufgabe einer Bestellung oder dem Abschluss eines Vertrags mit HeWa Solutions erklärt sich der Kunde mit diesen Bedingungen einverstanden.
4.4 Die niederländische Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist verbindlich. Übersetzungen dienen ausschließlich zu Informationszwecken.
4.5 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu irgendeinem Zeitpunkt ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben der Vertrag und die übrigen Bestimmungen wirksam, und die betreffende Bestimmung wird unverzüglich und in gegenseitigem Einvernehmen durch eine Bestimmung ersetzt, die der ursprünglichen Bestimmung so nahe wie möglich kommt.
4.6 Situationen, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geregelt sind, sind im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu beurteilen.
TEIL B – GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (B2B)
Artikel B1 – Das Angebot und die Preise
B1.1 Alle von HeWa Solutions abgegebenen Angebote und Offerten sind unverbindlich und haben eine mögliche Gültigkeitsdauer, sofern nicht schriftlich etwas anderes angegeben ist.
B1.2 Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, Transportkosten, Verwaltungskosten und andere Abgaben, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
B1.3 Angebote sind 30 Tage lang gültig, sofern nicht anders angegeben. Nach Ablauf dieser Frist verfällt das Angebot.
B1.4 HeWa Solutions behält sich das Recht vor, Preise bei Änderungen der Marktbedingungen, wie z. B. Schwankungen der Rohstoffpreise, Währungsänderungen oder staatlichen Maßnahmen, anzupassen.
B1.5 Das Angebot enthält eine vollständige und genaue Beschreibung der angebotenen Produkte und/oder Dienstleistungen. Abbildungen sind eine getreue Wiedergabe. Offensichtliche Irrtümer oder Fehler sind für HeWa Solutions nicht bindend.
Artikel B2 – Der Vertrag, Stornierung und Sonderanfertigungen
B2.1 Ein Vertrag kommt zustande, sobald HeWa Solutions eine schriftliche Auftragsbestätigung versandt oder mit der Ausführung begonnen hat.
B2.2 Bei einer Stornierung durch den Kunden nach Vertragsabschluss ist HeWa Solutions berechtigt, Stornierungskosten in Höhe von 25 % des Gesamtwerts der Bestellung in Rechnung zu stellen. Für speziell bestellte Produkte gilt 100 % des Rechnungswerts.
B2.3 Stornierungen müssen schriftlich eingereicht werden und werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch HeWa Solutions wirksam.
B2.4 Wenn Änderungen an einem Auftrag zu Verzögerungen oder Mehrkosten führen, ist HeWa Solutions berechtigt, diese weiterzuverrechnen.
B2.5 Für Sonderanfertigungen gilt eine Vorausrechnung in Höhe von 30 % des Auftragswertes; die restlichen 70 % sind vor der Lieferung zu begleichen.
Artikel B3 – Zahlung, Kreditwürdigkeit und Verzugszinsen
B3.1 Neukunden bezahlen die erste Bestellung vollständig im Voraus. Nach der Genehmigung gilt eine Zahlungsfrist von 14 Tagen nach Rechnungsdatum.
B3.2 Bei nicht fristgerechter Zahlung gerät der Kunde von Rechts wegen in Verzug und es werden Zinsen in Höhe von 8 % pro Monat auf den ausstehenden Betrag berechnet.
B3.3 HeWa Solutions behält sich das Recht vor, vor Annahme einer Bestellung eine Bonitätsprüfung durchzuführen.
B3.4 Alle Kosten, sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche, die HeWa Solutions zur Erlangung der Zahlung entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Nach der zweiten Mahnung kann die Forderung an ein Inkassobüro übertragen werden, wobei zusätzliche Kosten einschließlich gesetzlicher Zinsen und außergerichtlicher Inkassokosten anfallen.
B3.5 Eigentumsvorbehalt: Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung, einschließlich Zinsen und Kosten, Eigentum von HeWa Solutions.
Artikel B4 – Lieferung, Transport und Risiko
B4.1 Die Lieferung erfolgt an die vereinbarte Adresse und zum vereinbarten Zeitpunkt. Das Risiko der Beschädigung oder des Verlusts geht zum Zeitpunkt der Lieferung über.
B4.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Sendung vor der Unterzeichnung zu überprüfen und den ordnungsgemäßen Zustand zu bestätigen.
B4.3 Eventuelle Schäden oder fehlende Teile müssen HeWa Solutions innerhalb von 24 Stunden schriftlich gemeldet werden, sofern noch keine Unterzeichnung erfolgt ist.
B4.4 Alle Lieferfristen sind unverbindlich und begründen keinen Anspruch auf Schadenersatz bei Überschreitung.
B4.5 Sobald der Kunde oder ein Vertreter des Kunden unterschrieben hat, geht das Risiko auf den Kunden über.
Artikel B5 – Widerrufsrecht und Rückgabebedingungen
B5.1 Gewerbliche Kunden haben kein Widerrufsrecht, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
B5.2 Rücksendungen sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung, in der Originalverpackung und unbenutzt möglich.
B5.3 Die Rücksendekosten können dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
Artikel B6 – Konformität, Garantie und Reklamationen
B6.1 HeWa Solutions garantiert, dass die gelieferten Produkte dem Vertrag und den üblichen Anforderungen an die Tauglichkeit entsprechen.
B6.2 Reklamationen müssen innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung schriftlich und mit einer klaren Beschreibung erfolgen.
B6.3 Garantie gemäß den Herstellerbedingungen; keine zusätzliche Garantie, sofern nicht schriftlich vereinbart.
B6.4 Bei Mängeln innerhalb der Garantiezeit kann HeWa Solutions Teile liefern, reparieren, ersetzen oder eine geeignete Lösung anbieten.
B6.5 Carry-in: Der Kunde trägt die Kosten für die Rücksendung und die damit verbundenen Kosten; HeWa Solutions lässt Reparaturen (in der Regel kostenlos) durchführen.
Artikel B7 – Zertifizierungsanforderungen und interne Schulungen
B7.1 Für bestimmte Produkte (z. B. Klimaanlagen) können Zertifizierungsanforderungen gelten (u. a. BRL100, BRL200, F-Gase).
B7.2 Installateure können verpflichtet werden, eine interne (kostenlose) Schulung zu absolvieren; bei Nichtteilnahme kann die Unterstützung oder Garantie ausgeschlossen werden.
Artikel B8 – Eigentumsvorbehalt
B8.1 Alle gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung, einschließlich Nebenkosten, Eigentum von HeWa Solutions.
B8.2 Der Kunde versichert und wartet die Produkte, solange der Eigentumsvorbehalt gilt.
Artikel B9 – Installation und Montage
B9.1 Installation und Montage fallen nur dann unter den Vertrag, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.
B9.2 Der Auftraggeber ist für die richtigen baulichen Vorkehrungen und Bedingungen verantwortlich.
B9.3 HeWa Solutions haftet nicht für Schäden, die durch eine nicht vorschriftsmäßige Installation oder Verwendung entstehen.
Artikel B10 – Haftung, Produkthaftung und Freistellung
B10.1 HeWa Solutions haftet ausschließlich für direkte Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
B10.2 Folgeschäden (Gewinnausfall, Betriebsausfall) sind ausgeschlossen.
B10.3 Produkthaftung: HeWa Solutions liefert die vom Hersteller hergestellten Produkte und haftet ausschließlich für Herstellergarantien.
B10.4 Der Kunde stellt HeWa Solutions von Ansprüchen Dritter frei, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens HeWa Solutions vor.
Artikel B11 – Beendigung des Vertrags
B11.1 Bei Zahlungsverzug oder Insolvenz des Kunden kann HeWa Solutions den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen und gelieferte Waren zurückfordern.
B11.2 Die in B2.2 genannten Entschädigungen bleiben weiterhin gültig.
Artikel B12 – Höhere Gewalt
B12.1 HeWa Solutions haftet nicht für Verzögerungen/Mängel aufgrund höherer Gewalt, darunter Naturkatastrophen, Ursachen durch Dritte, Streiks, technische Störungen.
Artikel B13 – Geistige Eigentumsrechte
B13.1 Alle Entwürfe, Zeichnungen, Informationen, Dokumentationen, Handbücher, Software und sonstigen Materialien bleiben Eigentum von HeWa Solutions oder Lizenzgebern.
B13.2 Ohne schriftliche Genehmigung dürfen diese nicht kopiert, verbreitet oder verwendet werden.
Artikel B14 – Streitbeilegung
B14.1 Die Parteien werden zunächst versuchen, Streitigkeiten durch Verhandlungen und, falls gewünscht, durch Mediation beizulegen.
B14.2 Führt dies zu keiner Lösung, werden Streitigkeiten dem zuständigen Gericht in dem Bezirk vorgelegt, in dem HeWa Solutions seinen Sitz hat.
TEIL C – VERBRAUCHERBEDINGUNGEN (B2C)
Artikel C1 – Das Angebot und die Preise
C1.1 Das Angebot enthält eine vollständige und genaue Beschreibung der angebotenen Produkte/Dienstleistungen.
C1.2 Die Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer und etwaiger sonstiger Kosten, sofern nicht anders angegeben.
C1.3 Offensichtliche Fehler oder Irrtümer sind für HeWa Solutions nicht bindend.
Artikel C2 – Der Vertrag und Sonderanfertigungen
C2.1 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Verbraucher das Angebot annimmt und/oder eine Bestellung aufgibt.
C2.2 Nach Vertragsabschluss erhält der Verbraucher eine schriftliche Bestätigung.
C2.3 Für Sonderanfertigungen kann HeWa Solutions eine Anzahlung von bis zu 50 % verlangen; der Restbetrag ist bei Lieferung zu entrichten.
Artikel C3 – Widerrufsrecht
C3.1 Der Verbraucher hat nach Erhalt eine Bedenkzeit von 14 Tagen, ohne Angabe von Gründen.
C3.2 Während der Bedenkzeit geht der Verbraucher sorgfältig mit dem Produkt und der Verpackung um; Auspacken/Verwenden nur soweit erforderlich, um Art, Eigenschaften und Funktionsweise festzustellen.
Artikel C4 – Kosten bei Widerruf
C4.1 Bei Ausübung des Widerrufsrechts gehen die Rücksendekosten zu Lasten des Verbrauchers.
C4.2 HeWa Solutions erstattet den Kaufpreis spätestens innerhalb von 31 Tagen nach Erhalt der Rücksendung.
Artikel C5 – Ausschluss des Widerrufsrechts
C5.1 Der Ausschluss gilt für Produkte: die nach den Spezifikationen des Verbrauchers hergestellt wurden; die speziell außerhalb des Standardsortiments bestellt wurden; mit begrenzter Haltbarkeit; die aus hygienischen Gründen nicht für eine Rücksendung geeignet sind und deren Versiegelung gebrochen ist.
Artikel C6 – Zahlung
C6.1 Der Verbraucher meldet Unstimmigkeiten in den Zahlungsdaten unverzüglich.
C6.2 Bei nicht fristgerechter Zahlung kann HeWa Solutions gesetzliche Zinsen und Inkassokosten in Rechnung stellen.
C6.3 Nach der zweiten Mahnung kann die Forderung an ein Inkassobüro übertragen werden; zusätzliche Kosten gehen zu Lasten des Verbrauchers.
C6.4 Eigentumsvorbehalt: Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.
Artikel C7 – Lieferung, Transport und Risiko
C7.1 Die Lieferung erfolgt an die vom Verbraucher angegebene Adresse, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
C7.2 Das Risiko der Beschädigung oder des Verlusts geht mit der tatsächlichen Lieferung über.
C7.3 Der Verbraucher überprüft die Sendung vor der Unterzeichnung und unterschreibt für den Empfang in gutem Zustand.
C7.4 Eventuelle Schäden/fehlende Teile sind innerhalb von 24 Stunden schriftlich zu melden, sofern noch nicht unterschrieben wurde.
Artikel C8 – Konformität und Garantie
C8.1 HeWa Solutions garantiert, dass die Produkte den vertraglichen und gesetzlichen Anforderungen an die Tauglichkeit entsprechen.
C8.2 Bei Mängeln innerhalb der Garantiezeit liefert HeWa Solutions Ersatzteile, repariert, ersetzt oder bietet eine geeignete Lösung an.
C8.3 Carry-in: Der Verbraucher ist für die Rücksendung und die zusätzlichen Kosten verantwortlich; HeWa Solutions lässt Reparaturen (in der Regel kostenlos) durchführen.
C8.4 Die Garantiezeit entspricht der Herstellergarantie; HeWa Solutions ist nicht für die Eignung für bestimmte Anwendungen verantwortlich.
Artikel C9 – Garantieausschlüsse
C9.1 Keine Garantie bei: Reparatur oder Bearbeitung durch den Verbraucher selbst oder durch Dritte; unsachgemäßer Installation/Installation durch einen nicht zertifizierten Installateur; Ursache bei der Installation (dann ist der Installateur verantwortlich); abnormalen Umständen oder widersprüchlicher Verwendung; Unzulässigkeit aufgrund künftiger behördlicher Vorschriften.
Artikel C10 – Installationsservice
C10.1 Die Installation kann von HeWa Solutions oder einem anerkannten Dritten durchgeführt werden.
C10.2 Bei der Durchführung durch einen Dritten tritt HeWa Solutions ausschließlich als Vermittler auf.
C10.3 Beschwerden/Haftungsansprüche in Bezug auf die Installation durch einen Dritten sind direkt an den betreffenden Installateur zu richten; HeWa Solutions unterstützt bei der Weiterleitung.
C10.4 Der Kunde bereitet den Standort ordnungsgemäß vor; Verzögerungen/Mehrarbeit aufgrund unzureichender Vorbereitung gehen zu Lasten des Kunden.
C10.5 Unvorhergesehene Umstände werden im Voraus gemeldet; zusätzliche Kosten nur nach Zustimmung des Kunden.
C10.6 Genehmigungen/Zulassungen liegen in der Verantwortung des Kunden.
C10.7 Die Garantie auf die Installation gilt nur bei Ausführung durch HeWa Solutions oder einen anerkannten Dritten.
C10.8 Indirekte Schäden sind ausgeschlossen; die maximale Haftung ist auf den Betrag der bezahlten Installationsleistung beschränkt.
Artikel C11 – Beschwerden und Streitigkeiten
C11.1 Beschwerden sind innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich, vollständig und klar beschrieben einzureichen.
C11.2 HeWa Solutions bearbeitet Beschwerden innerhalb von 30 Tagen nach Eingang.
C11.3 Streitigkeiten werden zunächst in gegenseitigem Einvernehmen beigelegt; bei Unlösbarkeit durch das zuständige Gericht oder die Schlichtungskommission.
HeWa Solutions, Teil der Macon Trading Group B.V. – Rijssen – Letzte Aktualisierung: 07.07.2025